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Hygienekontrolle in Gastronomiebetrieben, Hotels, Heimen, kleinen Betrieben der Lebensmittelindustrie

 

Wozu dient die Hygienekontrolle?

Um den Kunden zu unterstützen, den stetig wachsenden Hygieneanforderungen gerecht zu werden und die Selbstkontrolle gemäss Artikel 23 des Lebensmittelgesetzes umzusetzen, bieten wir eine unabhängige Betriebsinspektion an. Diese dient dazu, den IST–Zustand eines Betriebes aufzunehmen und den Qualitätsstandard zu optimieren.


Wie läuft die Hygienekontrolle ab?

Die Kontrolle erfolgt vorzugsweise unangemeldet und beinhaltet die Begutachtung von Räumlichkeiten, Prozessabläufen und der Dokumentation der Selbstkontrolle, die Überprüfung von Personal-, Oberflächen- und Gerätehygiene (mittels Abklatsch) sowie die Untersuchung von Lebensmitteln und Rohstoffen. Bei Bedarf erfolgt auch die Überprüfung von Bade- und Wellnessbereichen, Trinkwasseruntersuchungen sowie die Messung der Luftkeimzahl.


Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Hygienekontrolle?

Als Grundlage für die Betriebsinspektion dienen die Bestimmungen des aktuellen Lebensmittelgesetzes und der Schweizerischen Hygieneverordnung. Die Lebensmittel- bzw. Abklatschproben werden gemäss gültigen ISO–Normen untersucht.


Was beinhaltet das Hygienekontrollpaket?

Das Kontrollpaket beinhaltet eine Bescheinigung der Hygienekontrolle, einen schriftlichen Bericht über die Bestandesaufnahme sowie allfällige Verbesserungsvorschläge. Es wird auf jeden Betrieb individuell angepasst.

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir erstellen Ihnen eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Offerte.

 

 

 

23.10.2008