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Geltungsbereich Für alle mit der Labor Dr. Matt AG – nachfolgend Auftragnehmerin – abzuschliessenden bzw. abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschliesslich die folgenden Bedingungen, sofern die Vertragsparteien keine abweichende Regelung treffen. Sind oder werden einzelne der aufgeführten Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam, so hat dies bezüglich der Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keine Bedeutung.
Ohne Zustimmung der Auftragnehmerin können keine abweichenden Bedingungen in das Vertragsverhältnis aufgenommen werden.
Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt. Vertragsabschluss Die Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin erfolgt schriftlich. Mündliche Auftragserteilungen werden durch die Auftragnehmerin protokolliert.
Vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich erteilte Aufträge, Auftragsänderungen und die Stornierung von Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Im letztgenannten Fall sind der Auftragnehmerin die angefallenen Kosten zu erstatten. Lieferfristen Sofern der Auftraggeber mit der Auftragnehmerin nicht etwas anderes vereinbart, beträgt die Lieferfrist für Standartanalysen in der Regel acht bis zehn Arbeitstage, für Expressanalysen einen bis fünf Arbeitstage. Für Expressanalysen wird in der Regel kein Preiszuschlag berechnet.
Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Materialien zur Verfügung gestellt hat.
Sollte die Auftragnehmerin durch höhere Gewalt, wie z.B. Ausfall der Analysengeräte oder Personalausfall an der fristgerechten Erfüllung des Auftrags gehindert werden, so ist sie an die Lieferfrist nicht gebunden. In einem solchen Fall wird die Auftraggeberin umgehend über die Verzögerung informiert. Probenahme Die Probeentnahme und der anschliessende Transport der Proben zur Auftragnehmerin obliegt dem Auftraggeber, sofern dieser nicht ausdrücklich die Auftragnehmerin damit beauftragt. Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Preise basieren auf den jeweiligen Lohn- bzw. Materialkosten und können der Preisentwicklung jederzeit angepasst werden. Alle Preisangaben sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Rechnungen sind durch den Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Fakturierungsdatum zu begleichen. Methodik / Haftung Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber für die sorgfältige und dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Ergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben.
Für die von ihr erstellten Analysenbefunde sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenen Schäden wird jede Haftung ausdrücklich abgelehnt.
Sollten mit eingereichten Proben besondere Risiken verbunden sein, so hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin schriftlich darauf hinzuweisen und die Proben entsprechend zu kennzeichnen. Probenlagerung und Archivierung Proben werden frühestens 7 Tage nach der Berichterstattung entsorgt, sofern der Auftraggeber mit der Auftragnehmerin nicht eine längere Rückstellung vereinbart. Für Probenrückstellmuster ist der Auftraggeber zuständig.
Sofern vertraglich keine andere Vereinbarung erfolgt, werden Analysenberichte während zehn, die dazugehörigen Rohdaten während zwei Jahren archiviert. Für GMP-Analysen beträgt die Archivierungsdauer für Rohdaten ebenfalls zehn Jahre, sofern einzelvertraglich nicht eine längere Lagerfrist vereinbart wird.
Nach Ablauf der Archivierungsdauer werden alle Unterlagen und Materialien datenschutzkonform entsorgt. Geheimhaltung Die Vertragsparteien verpflichten sich, allfällige Geschäftsgeheimnisse, von denen sie aufgrund der Vertragsbeziehung Kenntnis erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach einer Beendigung der Vertragsbeziehung fort. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf alle zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist LI-9490 Vaduz. Labor Dr. Matt AG, 12. Juni 2009
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